Sie finden hier aktuelle Informationen zu öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse und der Ortschaftsräte.
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- Erstellte Kurzbeschlüsse der letzten 30 Tage
Sitzungsdatum | Sitzungstitel | ||
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26.01.2021 | 1. Sitzung des Gemeinderates |
TOP 1 öffentlich |
Einwohnerfragestunde |
Kurzbeschluss vom 28.01.2021 1. Wohnheim in der Gerberstraße Ein Bürger weist darauf hin, dass die Bewohner des neuen Wohnheims in der Gerberstraße Mobiliar zusammengeschlagen und dann bei ihm Gartenmöbel geholt haben. Außerdem wurde bei den Bauarbeiten seine Mauer beschädigt. Er bemängelt, dass sich die GWN bisher weder gemeldet noch Ersatz geleistet hat. 2. Bäume auf dem Waldfriedhof Ein Bürger weist darauf hin, dass die alten Bäume auf dem Waldfriedhof sturmgefährdet sind. 3. Ersatzneubau Brücke BW 12 im Tiefenbachtal Ein Bürger kritisiert die aus seiner Sicht überdimensionierte Baustelleneinrichtung bei der Brücke im Tiefenbachtal und erneuert seine Vorwürfe, dass die Brücke im Tiefenbachtal zu teuer ist. 4. Hölderlinhaus Ein Bürger stellt fest, dass beim Hölderlinhaus 260 Tonnen Betonplatten verbaut wurden. Diese mussten von Engstingen nach Nürtingen gebracht werden. Er möchte wissen, was mit den Platten nach Abschluss der Maßnahme passiert. Der Vorsitzende sagt hierzu eine schriftliche Antwort der GWN zu. |
TOP 2 öffentlich |
Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen |
Kurzbeschluss vom 28.01.2021 aus der Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2020: § 30 NT, Kirchert, Flst. 4621/1 sowie Frickenhausen, Im Tischardt, Flst. 2770/3 hier: BPlan-Verfahren 'Alter Sportplatz' - Flächen- und Markungstausch Beschluss Dem Flächen- und Markungstausch zwischen der Stadt Nürtingen, Tlf von Flst. 4621/1 und der Gemeinde Frickenhausen, Tlf. von Flst. 2770/3 sowie der Kostentragungsvereinbarung im Zusammenhang mit dem BPlan-Verfahren ?Alter Sportplatz? wird zugestimmt. § 31 NT-Raidwangen - geplantes Baugebiet 'Äußerer Egert' hier: Beschluss des Ankaufswerts gemäß Grundsatzbeschluss Beschluss 1. Auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats zur Baulandentwicklungsstrategie für Wohnbauflächen sowie öffentlich geförderter und bezahlbarer Wohnungsbau in Nürtingen (Nürtinger Modell), wird die Verwaltung mit Unterstützung des Erschließungsträgers KBB GmbH beauftragt, das geplante Baugebiet ?Äußerer Egert? in NT-Raidwangen zu entwickeln und dazu die verbindliche Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer in Erfahrung zu bringen. 2. Der Ankaufswert beträgt auf Grundlage der Wertermittlung 133 Euro/m². aus der Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2020: § 38 NT-Oberensingen, Grötzinger Straße, Flst. 340/1, 340/42 & 340/46 hier: Veräußerung von (Teil-)Flächen u.a zur Schaffung von Wohnraum Beschluss 1. Die Verwaltung bzw. das Fachamt wird beauftragt, die planungsrechtlichen Eckpunkte für die Bebauung der Teiflächen der Flst. 340/1 und 340/46 festzulegen und einhergehend mit der Ausschreibung der unter Nr. 2 und 4 genannten Flächen ein Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne einzuleiten. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Teilflächen des Flst. 340/1, Grubwasen mit 387 m² (vgl. Anlage 1) an die angrenzenden Grundstückseigentümer Grötzinger Straße 22 und 24 zu veräußern und zur Errichtung eines Wohngebäudes auszuschreiben. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, Teilflächen des Flst. 340/42, Grötzinger Straße (vgl. Anlage 1 und 2) an die angrenzenden Grundstückseigentümer zu veräußern. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Teilfläche des Flst. 340/46, Grötzinger Straße (vgl. Anlage 2) gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 11. Februar 2020 nach Festlegung der planungsrechtlichen Eckpunkte zum Kaufpreis von 478,50 Euro/m² (Mindestgebot) zum Verkauf auszuschreiben. |
TOP 3 öffentlich |
Generalsanierung Hölderlin-Gymnasium |
Kurzbeschluss vom 28.01.2021 Einstimmiger Beschluss bei 1 Enthaltung 1. Die Variante ?AB? mit einer Projektsumme von 24 Mio. Euro wird weiterverfolgt und ist Grundlage der in den kommenden Monaten folgenden Entwurfsplanung (LPH 3) der Architekten und Fachplaner. 2. Das Projektbudget ist auf 24 Mio. Euro gedeckelt. Die weitere Planung ist zwingend auf den Kostendeckel auszurichten und unter Beibehaltung der im Sachverhalt genannten zwingend erforderlichen Maßnahmen gegebenenfalls entsprechend anzupassen. 3. Bis zum Baubeschluss im April wird die Entwurfsplanung mit Verwaltung und Schulleitung laufend abgestimmt. 4. Die GWN wird mit der weiteren Planung (Baugenehmigung erforderlich) und Ausschreibung der Auslagerung der Schule (Container) inkl. Vorbereitung der Vergabe beauftragt, um die Auslagerung rechtzeitig umsetzen zu können. |
TOP 4 öffentlich |
Wohnungsneubau Marbachweg 1, Reudern |
Kurzbeschluss vom 28.01.2021 Mehrheitlicher Beschluss bei 20 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen 1. Die GWN wird beauftragt, den geplanten Wohnungsneubau im Marbachweg 1 mit acht Wohneinheiten gemäß Variante 1 auszuführen und im Anschluss ab Sommer 2022 als sozialen Wohnraum zu vermieten. 2. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 1,55 Mio. Euro werden genehmigt. 3. Ein Zuschuss gem. dem Förderprogramm Wohnungsbau BW 2020/2021 als Einmalzuwendung wird beantragt. Grundlage: 30-jährige Befristung der Belegungs- und Mietpreisbindung mit einer Regelabsenkung um 33% gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete. |
TOP 5 öffentlich |
Interfraktioneller Antrag zur Reduzierung der Fahrstreifen in der Bahnhofstraße im Zuge der Verkehrswende |
Kurzbeschluss vom 28.01.2021 Einstimmiger Beschluss bei 1 Enthaltung Die Entscheidung über eine testweise Einrichtung einer gemeinsamen Bus-, Taxi- und Radverkehrsspur in der Bahnhofstraße wird auf Januar 2022 verschoben. |
TOP 6 öffentlich |
Antrag des Trägervereins Freies Kinderhaus zur Fortführung und Verstetigung des Finanzzuschusses für die Kinderkulturwerkstatt und die Jugendwerkstatt |
Kurzbeschluss vom 28.01.2021 Mehrheitlicher Beschluss bei 26 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen 1. Der Trägerverein Freies Kinderhaus (TVFK) erhält ab dem Jahr 2021 für die Kinderkulturwerkstatt weiterhin einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 53.000 Euro und für die Jugendwerkstatt weiterhin einen jährlichen Zuschuss von 5.000 Euro. 2. Der TVFK verpflichtet sich im Gegenzug, die im Antrag unter 3.3 beschriebenen Leistungen in beiden Bereichen (KiKuWe und JuWe) wie vereinbart zu erbringen. |
TOP 7 öffentlich |
Wohnbetreuung in städtischen Unterkünften und prekären Wohnsituationen - Vergabe der Aufgabe an einen freien Träger |
Kurzbeschluss vom 28.01.2021 Einstimmiger Beschluss bei 2 Enthaltungen 1. Der Aufgabe einer Wohnbetreuung, wie in der Vorlage inhaltlich dargestellt, wird zugestimmt. 2. Der Übertragung dieser Aufgabe an einen freien Träger der Wohlfahrtspflege befristet bis 31.12.2022 wird zugestimmt. 3. Der Finanzierung dieser Aufgabe aus vorhandenen Budgetmitteln des Sozialen Dienstes wird zugestimmt. |
TOP 8 öffentlich |
Fortführung der Globalberechnung für die Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag |
Kurzbeschluss vom 28.01.2021 Einstimmiger Beschluss bei 4 Enthaltungen Der Globalberechnung der Allevo Kommunalberatung vom 21.10.2020 (Anlage 1 der VA-Vorlage Nr. 016) für die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt. Insbesondere wird den im Sachverhalt genannten Punkten 1. bis 8. zugestimmt. |
TOP 9 öffentlich |
Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) |
Kurzbeschluss vom 28.01.2021 Einstimmiger Beschluss bei 4 Enthaltungen Die der VA-Vorlage Nr. 006 als Anlage 3 beigefügte Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung ? AbwS) wird beschlossen. |
TOP 10 öffentlich |
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen |
Kurzbeschluss vom 28.01.2021 Einstimmiger Beschluss bei 5 Enthaltungen Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß der Anlage 2 der VA-Vorlage Nr. 007 wird beschlossen. |
TOP 11 öffentlich |
Änderung der Satzung vom 20.05.2014 über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) mit Gebührenverzeichnis |
Kurzbeschluss vom 28.01.2021 Mehrheitlicher Beschluss bei 29 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen 1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung wird zugestimmt. (Anlage 1). 2. Es werden 22% der Grunderwerbskosten des Waldfriedhofs und 10 % der laufenden Personal- und Verwaltungskosten dem Anteil der öffentlichen Grünflächen zugewiesen. 3. Als Kalkulationsgrundlage für die Gebühren wird die jährliche Preissteigerungsrate auf 1,5 % festgesetzt. 4. Die dargestellten Unterdeckungen der letzten Jahre bleiben außer Betracht und werden nicht generiert. 5. Die Einrichtung eines Abschiedsraumes auf dem Waldfriedhof wird beschlossen. 6. Nach Umbau des überdachten Abschiedsplatzes in Raidwangen zur geschlossenen Aussegnungshalle wird für deren Nutzung die Gebühr 2.3.7.1 erhoben. 7. Die der Tischvorlage Nr. 010 als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung vom 20.05.2014 über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) mit Gebührenverzeichnis wird beschlossen. (Inkrafttreten am 01.02.2021). Die Bestattungsgebühren sind darin entsprechend der BA-Empfehlung § 6 vom 19.01.2021 wie folgt festgelegt: 2.1.1 Erdbestattung Erwachsene und Kinder über 10 Jahre mit 900,00 Euro (statt 941,00 Euro) 2.2.1 Aschen mit 400,00 Euro (statt 431,00 Euro) 2.2.2 Aschen im Baumgrab mit 428,00 Euro (statt 459,00 Euro) |
TOP 12 öffentlich |
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Zeitraum: Rest 2019 bis November 2020 |
Kurzbeschluss vom 28.01.2021 Einstimmiger Beschluss Der Annahme bzw. Vermittlung der in der VA-Tischvorlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt. |
TOP 13 öffentlich |
Beschluss über die zum Haushaltsplan 2021, zum Wirtschaftsplan GWN 2021 und zum Haushaltsplan Stadtbau 2021 eingereichten Haushaltsanträge |
Kurzbeschluss vom 28.01.2021 Mehrheitlicher Beschluss bei 13 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen Der Antrag der SPD-Fraktion, für eigene oder fremde Klimaschutzmaßnahmen einen Zuschusstopf in Höhe von 50.000 Euro einzurichten, wird mehrheitlich abgelehnt. Mehrheitlicher Beschluss bei 6 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen Der Antrag der Fraktion NT14, die Maßnahme Retentionsraum Millot ersatzlos zu streichen, wird mehrheitlich abgelehnt. Einstimmiger Beschluss bei 3 Enthaltungen 1. Die Empfehlungen aus den Sitzungen des Kultur-, Schul- und Sozialausschusses vom 12.01.2021, des Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 13.01.2021, des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 19.01.2021 und des Betriebsausschusses des Eigenbetriebs GWN vom 20.01.2021 werden zum Beschluss erhoben. 2. Die Änderungen beim Eigenbetrieb Stadtbau werden beschlossen. 3. Das Änderungsverzeichnis wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen. |
TOP 14 öffentlich |
Bericht über laufende Planungen und Maßnahmen |
Kurzbeschluss vom 28.01.2021 Mobilitätszentrale am Bahnhof Der Vorsitzende informiert über die aktuellen Entwicklungen zur Mobilitätszentrale. Leider gibt es nach wie vor seitens Verkehrsministerium und DB keine konkreten Rückmeldungen. Er wird daher für Mitte Februar eine weitere Videokonferenz veranlassen und hofft dann auf konkrete Ergebnisse. Stadtrat Kunzmann spricht in diesem Zusammenhang erneut die häufigen Zugausfälle und die Unpünktlichkeit der Züge an seit Abellio die Bahnstrecke Tübingen-Stuttgart übernommen hat. Es gibt hierzu eine rege Diskussion in der auch noch das Thema ?öffentliche Toilette? im Bahnhof angesprochen wird. |
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09.02.2021 | 2. Sitzung des Gemeinderates |
TOP 1 öffentlich |
Einwohnerfragestunde |
Kurzbeschluss vom 11.02.2021 1. Bäume auf dem Waldfriedhof Der Vorsitzende bezieht sich auf eine Anfrage aus der Einwohnerfragestunde vom 26.01.2021 zu morschen Bäumen auf dem Waldfriedhof. Im Bereich des Lagerplatzes sind 10-11 Eschen vom Eschentriebsterben betroffen und wurden bereits vom Forst gefällt. Im Bereich der Grabfelder sind 2 Bäume zu fällen. Bei rund 170 -180 weiteren Bäumen müssen morsche Äste herausgenommen werden. 2. Corona-Schnelltests Der Vorsitzende verweist auf eine Initiative von Stadtrat Dr. Häberle, flächendeckend Schnelltests durchzuführen, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Der Vorsitzende stellt Überlegungen an, wie dies bewerkstelligt werden kann, da diese Strategie in Tübingen Wirkung zeigt und er sie für sinnvoll hält. Allerdings sieht er hier auch das Land in der Pflicht, da die Stadtverwaltung nicht alles leisten kann. 3. Hölderlin-Gymnasium Ein Bürger erkundigt sich nach dem Unterschied zwischen einer Generalsanierung und einer Sanierung. Er möchte wissen, ob beim Hölderlin-Gymna¬sium eine Tragwerksplanung erforderlich ist und welche Pläne dem Gemeinderatsbeschluss zugrunde lagen. Herr Schultheiß, kaufm. Geschäftsführer der GWN, sagt eine schriftliche Antwort zu. |
TOP 2 öffentlich |
Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen |
Kurzbeschluss vom 11.02.2021 aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.01.2021 § 1 NT, Neckarstraße, Flst. 570, 570/1, 570/6 & 573/3 hier: 'Naturhotel neckar' und Entwicklung westlicher Neckar Beschluss 1. Der Gemeinderat nimmt die Auswertung der Fragebögen zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag und eine Kostentragungsvereinbarung zur Realisierung des Bauvorhabens ?Naturhotel neckar? auszuhandeln. 3. Die Verwaltung bzw. das Fachamt wird beauftragt, einhergehend mit der weiteren Planung ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans einzuleiten. 4. Grunderwerb und Veräußerung a. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Teilfläche des Flst. 706/10, Neckarstraße (B 313) - Bushaltestellenbucht - von der Bundesrepublik Deutschland zu erwerben. b. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Realisierung des unter Nr. 2 genannten Vorhabens Teilflächen der Flst. 570, 570/1, 570/6, 573/3, 706/17 sowie von Flst. 706/10 - mit einer Größe von insgesamt 1.747 m² aus Basis beiliegender Aufstellung zu veräußern. c. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Teilfläche des Flst. 571/1, welche aktuell als Zufahrt genutzt und als Parkplatz verpachtet ist, an die Eigentümer des Flst. 570/1, Neckarstraße 7/1 sowie ggf. Neckarstraße 3/1 und 5 zu veräußern. d. Die Verwaltung wird beauftragt, die Konditionen für Bau und Betrieb der zum unter Nr. 2 genannten Vorhabens gehörenden Terrasse - grüne Fläche - eigentumsrechtlich auszuhandeln. Die Fläche dient ebenfalls zur Herstellung der baurechtlich notwendigen und von zusätzlichen öffentlichen Fahrradabstellplätzen. e. Die Verwaltung wird beauftragt, die Konditionen für den Betrieb eines Biergartens durch den unter Nr.1 genannten Investor auszuhandeln. f. Bezugnehmend auf die Punkt Nr. 4 a., b. und d. wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis der Anlage 8 einen Kaufvertrag mit dem Investor auszuhandeln. Voraussetzung dafür und zwingende Bestandteile sind dabei: - Zustimmung des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Kaufpreis - Eigentumsübergang erst bei Erteilung der Baugenehmigung - Umfassendes Rück- und Vorkaufsrecht zu Gunsten der Stadt Nürtingen - Nachzahlungsverpflichtung bei Nutzungsänderung (höherwertige Nutzung) 5. Die Stadt Nürtingen trägt u.a. folgende Kosten: - Anschluss des Bauvorhabens an den Hochwasserschutz im Bestand - eine Kostenerstattung durch das Land Baden-Württemberg ist zu prüfen - Verlegung des I-Punktes an einen geeigneten Standort - Verlegung und Ausbau des (Neckartal)Radweges - Gestaltung der Freifläche nach Durchführung einer Bürgerbeteiligung 6. Der Gemeinderat beschließt im Teilbereich des Abschnitts 3 zwischen Wörth- und Stadtbrücke den Verlauf der Hochwasserlinie/-schutz. |
TOP 3 öffentlich |
Namensänderung der Stadtseniorenvertretung |
Kurzbeschluss vom 11.02.2021 Einstimmiger Beschluss Der Gemeinderat stimmt der Umbenennung der Stadtseniorenvertretung in Stadtseniorenrat und der hiermit verbundenen Änderung der Geschäftsordnung zu. |
TOP 4 öffentlich |
Verabschiedung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2021 |
Kurzbeschluss vom 11.02.2021 Mehrheitlicher Beschluss bei 29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung 1. Der ursprüngliche Haushaltsentwurf vom 20.10.2020 wird um die in der Änderungsliste (Anlage 1) aufgeführten Ansätze fortgeschrieben und um die Liquiditätsprognose (Anlage 6) angepasst. Die eingearbeiteten Veränderungen sind in dem Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung sowie in dem Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung in der Anlage 2 enthalten. 2. Der Finanzplan mit Investitionsprogramm 2020 bis 2024 wird wie in Anlage 3 und 4 dargestellt beschlossen. 3. Die Haushaltssatzung 2021 wird mit dem Inhalt der Anlage 5 beschlossen. |
TOP 5 öffentlich |
Verabschiedung der Haushaltssatzung 2021 des Eigenbetriebs Stadtbau Nürtingen |
Kurzbeschluss vom 11.02.2021 Mehrheitlicher Beschluss bei 27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen 1. Der ursprüngliche Haushaltsentwurf vom 20.10.2020 wird mit den aufgeführten Änderungen fortgeschrieben und die Liquiditätsprognose (Anlage 3) angepasst. Die eingearbeiteten Veränderungen sind in dem Gesamtergebnishaushalt und im Gesamtfinanzhaushalt in der Anlage 1 enthalten. 2. Die Haushaltssatzung 2021 wird mit dem Inhalt der Anlage 2 beschlossen. |
TOP 6 öffentlich |
Verabschiedung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs GWN 2021 |
Kurzbeschluss vom 11.02.2021 Mehrheitlicher Beschluss bei 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen Der fortgeschriebene Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs GWN wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen. |
TOP 7 öffentlich |
Prüfung der Eröffnungsbilanz und Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2018 des Eigenbetriebs Stadtbau |
Kurzbeschluss vom 11.02.2021 Einstimmiger Beschluss bei 3 Enthaltungen Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen. |
TOP 8 öffentlich |
Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.07.2012 und der Jahresabschlüsse 2012 bis 2018, Entlastung der Betriebsleitung und Verwendung der Jahresergebnisse |
Kurzbeschluss vom 11.02.2021 Einstimmiger Beschluss bei 3 Enthaltungen 1. Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Stadtbau Nürtingen zum 01.07.2012 sowie der Jahresabschlüsse 2012 bis 2018 entsprechend der Empfehlung durch die örtliche Prüfung. 2. Die Betriebsleitung wird für die Wirtschaftsjahre 2012 bis 2018 gemäß § 9 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz entlastet. 3. Im Jahr 2012 betrug das Jahresergebnis 0,00 Euro. Die Jahresfehlbeträge 2013, 2014 und 2015 werden auf neue Rechnung vorgetragen. Die Jahresüberschüsse 2016, 2017 und 2018 werden mit dem Verlustvortrag verrechnet. Der übrige Jahresüberschuss aus 2018 in Höhe von 3.790,00 Euro wird in die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses eingestellt. |
TOP 9 öffentlich |
Kita- und Schulkindbetreuungsgebühren - Erlass der Gebühren für den Monat Januar 2021 |
Kurzbeschluss vom 11.02.2021 Einstimmiger Beschluss 1. Die Beiträge für die KiTa- und Schulkindbetreuung für die Monate Januar und Februar 2021 werden erlassen. Als Ausgleich für die für den Monat Januar bereits eingezogenen Beiträge wird die Fälligkeit zum 01.02.2021 ausgesetzt, für den Monat Februar 2021 wird die Fälligkeit zum 01.03.2021 ausgesetzt. 2. Der Abrechnung der Notbetreuung wird wie in der Vorlage unter Punkt 3 beschrieben zugestimmt. |
TOP 10 öffentlich |
Bericht über laufende Planungen und Maßnahmen |
Kurzbeschluss vom 11.02.2021 1. 85 Anträge der Fraktionen zum Klimaschutz Nach Mitteilung des Vorsitzenden wurden die 85 Anträge zum Klimaschutz nach Themenbereichen gegliedert und je nach Zuständigkeit auf die Ämter zur Bearbeitung verteilt. Involviert sind dabei auch die Klimalotsen, die man ja jetzt in jedem Amt hat. Der Klimaschutzbeauftragte, Herr Kleiser, wird Nürtingen Ende März verlassen. Davor gibt er nochmals einen Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Bearbeitung. Normalerweise gilt in der Verwaltung eine Wiederbesetzungssperre von 4 Monaten. Da es sich hier aber um eine wichtige Stelle handelt, hat er gemeinsam mit Bürgermeisterin Bürkner und Technischem Beigeordneten Neureuther beschlossen, eine Ausnahme zu genehmigen und die Stelle sofort auszuschreiben. Er hofft auf gute Bewerbungen. 2. Einwohnerfragestunde Laut Vorsitzendem sieht die Gemeindeordnung in § 33 und auch die Geschäftsordnung für den Gemeinderat in § 26 vor, Einwohnerfragestunden nur bei Gemeinderatssitzungen, nicht aber bei Ausschusssitzungen durchzuführen. In Nürtingen wird dies bisher anders gehandhabt. Er möchte dies künftig umstellen, da die gesetzliche Regelung tatsächlich sinnvoll ist. So erlangt der Gesamtgemeinderat von den Anfragen und Anregungen der Einwohner Kenntnis und in der Regel sind im Gemeinderat auch alle Amtsleitungen anwesend, so dass Fragen dann auch beantwortet werden können. Bei einer Umfrage unter den anderen Großen Kreisstädten hat sich ergeben, dass die Fragestunde überall nur im Gemeinderat durchgeführt wird. Nach wie vor ist es aber auch in den Ausschüssen möglich, Sachkundige zu bestimmten Themen, die auf der Tagesordnung stehen, anzuhören. Stadtrat Prof. Dr. Hiller findet die Einwohnerfragestunde in den Ausschüssen wichtig, da sich sonst alle Fragen auf die wenigen Gemeinderatssitzungen konzentrieren, die meistens eine lange Tagesordnung aufweisen. Der Vorsitzende möchte den Versuch unternehmen. Wenn sich zeigen sollte, dass es überhaupt nicht funktioniert, kann es wieder geändert werden. 3. Mobilitätszentrale Der Vorsitzende informiert, dass am 17.02.2021 ein Online-Meeting mit allen Beteiligten zur Mobilitätszentrale stattfindet. Er hofft auf ein gutes Ergebnis, damit endlich Bewegung in die Angelegenheit kommt. |